Sollaro kennt das freihändige Verfahren, das Einladungsverfahren, das offene und das selektive Verfahren nach BöB und IVöB sowie private Vergaben. Die Schwellenwerte für Bund, Kantone und Gemeinden sind hinterlegt, und Sollaro schlägt das passende Verfahren vor. Bei öffentlichen Vergaben sind Abgebotsrunden gesperrt, weil Art. 11 BöB/IVöB sie verbietet.
Sollaro rechnet rückwärts vom Tag, an dem der Unternehmer auf der Baustelle stehen muss: Vertrag, Beschwerdefrist, Zuschlag, Prüfung, Eingabe und Versand. Die Angebotsfrist beträgt mindestens 20 Tage, im Staatsvertragsbereich 40 Tage (Art. 46 BöB/IVöB). Die Beschwerdefrist von 20 Tagen läuft ohne Gerichtsferien, dazu kommen rund 5 Tage Puffer vor dem Vertrag. Eine Ampel zeigt für jede Vergabe, ob sie im Plan ist.
Die Beschwerdefrist gegen einen Zuschlag beträgt 20 Tage ab Eröffnung der Verfügung (Art. 56 Abs. 1 BöB und IVöB), und Sollaro plant danach rund 5 Tage Puffer ein, bevor der Werkvertrag unterschrieben wird. Gerichtsferien verlängern die Frist nicht (Art. 56 Abs. 2 BöB). Das Bundesgericht hat in 2D_14/2024 einen Vertragsschluss am ersten Tag nach Fristablauf als Verstoss gegen Art. 42 Abs. 1 IVöB beurteilt. Hintergrund im Wissensartikel zum Vergabeterminplan.
Niemand. Offerten, die Unternehmer über Sollaro einreichen, bleiben bis zur Öffnung versiegelt, auch für das Büro selbst. Erst mit der Öffnung werden die Preise sichtbar, und ein Öffnungsprotokoll hält Eingang und Angebotssumme jedes Bieters fest.
Nein. Unternehmer erhalten eine Einladung per E-Mail und arbeiten über einen persönlichen Link: zusagen oder absagen, Unterlagen laden, Fragen stellen und die Offerte einreichen. Sie brauchen weder Lizenz noch Konto und zahlen nichts. Andere Bieter und deren Preise sehen sie nie.
Sie laden die Offerten als PDF hoch, und die KI liest Positionen, Mengen, Einheitspreise, Rabatt, Skonto und Vorbehalte aus. Jeder Wert zeigt die Seite im PDF, aus der er stammt, und wird von einer Person bestätigt. Daraus entsteht der Preisspiegel netto-netto: nach Rabatt und Abzügen, mit Vorbehalten in Franken bewertet und Skonto separat. Rechenfehler und auffällig tiefe Angebote werden markiert.
Sollaro führt ein Verzeichnis Schweizer Bauunternehmen aus öffentlichen Quellen: Firmenname, UID, Rechtsform und Sitz aus dem Handelsregister (Zefix) und dem UID-Register, dazu Zuschläge öffentlicher Aufträge, die auf simap.ch publiziert sind. So sehen Sie beim Zusammenstellen der Bieterliste, welche Firma es wirklich gibt und welche Aufträge sie zuletzt erhalten hat. Sollaro liest simap.ch nur; Ausschreibungen publizieren Sie weiterhin selbst auf simap.ch.
Jeder Unternehmer hat in Sollaro ein Profil, in das er seine Nachweise über einen persönlichen Link selbst hochlädt: Handelsregisterauszug, Betreibungsauszug, Bestätigungen von SUVA und AHV, MWST, Betriebshaftpflicht und weitere. Sollaro zeigt für jeden Nachweis, ob er gültig ist, bald abläuft, abgelaufen ist oder fehlt. Ob ein Unternehmer geeignet ist, beurteilt das Büro.
Sollaro erstellt den Vergabeantrag aus dem geprüften Preisspiegel: Verfahren, Bieter, Rangfolge, Vergleich mit Budget und Kostenvoranschlag und ein Vorschlag für die Begründung. Der Projektleiter prüft den Text, der Bauherr gibt frei. Zuschlags- und Absageschreiben entstehen aus denselben Daten.