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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Nutzung von Sollaro durch Baumanagement-, Planungs- und Bauherrenbüros (Kunden) im Pilot und im Abonnement. Sollaro richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.

Stand: 21.10.2026
Inhalt
  1. Geltung und Vertragsschluss
  2. Leistungen und Pilot
  3. Externe Nutzer und Portal
  4. Nutzungsrechte
  5. Pflichten des Kunden
  6. KI-Funktionen
  7. Verfügbarkeit, Wartung, Support
  8. Datenschutz und Daten des Kunden
  9. Vergütung und Preisänderungen
  10. Laufzeit und Kündigung
  11. Datenexport und Löschung
  12. Gewährleistung
  13. Haftung
  14. Geheimhaltung
  15. Änderungen dieser AGB
  16. Recht und Gerichtsstand

1. Geltung und Vertragsschluss

  1. Anbieter ist während der Pilotphase Beda Diggelmann, Zürich, Schweiz (Sollaro, «wir»). Sobald eine Betreibergesellschaft besteht, tritt sie mit Mitteilung an die Kunden in die Verträge ein.
  2. Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung einer Offerte oder Pilotvereinbarung, mit einer Bestätigung per E-Mail oder mit der Freischaltung des Kontos nach Bestellung zustande. Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrags.
  3. Rangfolge bei Widersprüchen: individuelle Vereinbarung (Offerte, Pilotvereinbarung), dann Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) für Datenschutzfragen, dann diese AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Leistungen und Pilot

  1. Sollaro ist eine Webanwendung (Software as a Service) für Kostenplanung, Vergaben, Offertvergleich, Werkverträge, Nachträge, Rechnungsprüfung und Prognose, mit Eingang und Scanner und einem lesenden Projekt-Assistenten. Wir stellen sie über das Internet unter app.sollaro.ch bereit, einschliesslich Hosting, Wartung und Weiterentwicklung.
  2. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gewählten Plan. Massgebend sind die Offerte bzw. die Preisübersicht auf sollaro.ch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses:
Pläne
PlanUmfangPreis
Starter3 aktive Projekte, Submissionskontrolle, Devis und Leistungsverzeichnis, Offertvergleich, Vergabeantrag, Werkvertrag, Rechnungsprüfung, Eingang und Scanner, Projekt-Assistent (lesend)CHF 290 pro Monat
Pro8 aktive Projekte, zusätzlich Nachträge, Regie und Ausmass, mehrstufige Freigaben, Bauherrenbericht, Zahlungsdatei pain.001CHF 590 pro Monat
EnterprisePortfolio und Hochbauämter, eigene Vorlagen und Normabweichungen, SLA nach Vereinbarungab CHF 1'500 pro Monat
Pilotein laufendes Projekt während 3 Monaten, Einrichtung und BegleitungCHF 1'500 einmalig
Zusatzmodul Projekt-AssistentEntwürfe anlegen mit Bestätigung (Stufe 2), 3 Projekte inklusive; buchbar, sobald verfügbarCHF 300 pro Monat und Büro, CHF 70 je weiteres Projekt
  1. Ein Projekt ist aktiv von der ersten Ausschreibung bis zur Schlussabrechnung. Abgeschlossene Projekte im Archiv zählen nicht als aktive Projekte. KI-Auswertungen sind im Umfang gemäss Preisübersicht enthalten; darüber hinaus gelten die dort genannten Zusatzpreise.
  2. Der Pilot dauert 3 Monate ab Freischaltung und endet automatisch, ohne Kündigung. Schliesst der Kunde innert 30 Tagen nach Pilotende ein Abonnement ab, rechnen wir das Pilotentgelt vollständig an das erste Jahresentgelt an. Ziele und Messgrössen des Pilots halten wir in der Pilotvereinbarung fest.
  3. Wir entwickeln Sollaro laufend weiter. Funktionen dürfen wir ändern oder ersetzen, solange der vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigen wir mindestens 3 Monate im Voraus an; der Kunde kann dann auf das Inkrafttreten kündigen.
  4. Nicht geschuldet sind Rechts-, Bau- oder Vergaberechtsberatung. Fristen, Schwellenwerte und Normverweise in Sollaro sind Arbeitshilfen; das Büro prüft sie im Einzelfall.

3. Externe Nutzer und Portal

Unternehmer, Bauherren, Treuhänder und weitere Externe, die der Kunde einlädt, nutzen Sollaro kostenlos und ohne eigenen Vertrag mit uns, über persönliche Links oder Gastzugänge. Der Kunde lädt nur Personen ein, die für das Projekt Zugang brauchen, informiert sie über die Bearbeitung ihrer Daten und ist für ihre Nutzung im Rahmen seines Projekts verantwortlich.

4. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, Sollaro für eigene Geschäftszwecke durch seine Mitarbeitenden und eingeladene Externe zu nutzen.
  2. Alle Rechte an Software, Vorlagen, Regelwerk und Gestaltung bleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Untersagt sind insbesondere Weiterverkauf, Nutzung für Dritte als Dienstleistung ohne Vereinbarung, Rückentwicklung und automatisiertes Auslesen ausserhalb der dokumentierten Schnittstellen.
  3. Die Daten des Kunden (Projektdaten, Dokumente, Auswertungen) bleiben beim Kunden. Wir nutzen sie nur zur Erbringung der Leistungen. Anonymisierte, nicht auf Kunden oder Projekte rückführbare Nutzungsstatistiken dürfen wir zur Verbesserung des Produkts verwenden.

5. Pflichten des Kunden

  • Zugangsdaten geheim halten, persönliche Konten nicht teilen und uns Missbrauch sofort melden.
  • Nur Inhalte hochladen, zu deren Bearbeitung er berechtigt ist, und keine schädliche Software.
  • Ergebnisse, insbesondere Prüfhinweise, Preisspiegel, Vergabeanträge und Zahlungsdateien, vor der Verwendung fachlich prüfen.
  • Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. Art. 958f OR) durch rechtzeitigen Export oder Archivvereinbarung sicherstellen.
  • Die geltenden Vorschriften einhalten, namentlich Datenschutz, Beschaffungsrecht und Geheimhaltungspflichten gegenüber Bauherren.

6. KI-Funktionen

  1. KI entwirft, der Mensch entscheidet. KI-Funktionen lesen Dokumente aus, ordnen Eingänge zu und schlagen Positionen, Preise, Vorbehalte oder Texte vor. Die Ergebnisse sind Entwürfe mit Quellenangabe und können unvollständig oder falsch sein. Sie werden erst mit der Bestätigung durch eine Person des Kunden übernommen. Verfahrenswahl, Zuschlag, Unterschrift, Freigaben und Zahlungen entscheidet immer der Kunde.
  2. Projekt-Assistent. Der Projekt-Assistent beantwortet Fragen gestützt auf die Daten im Projekt und nennt die gelesenen Quellen. Seine Antworten sind Hilfen zum Nachschlagen, keine Rechts-, Bau- oder Vergaberechtsberatung (Ziffer 2.6). Massgebend sind Vertrag, Norm und die Prüfung durch den Kunden. Das Zusatzmodul legt Entwürfe an, die der Kunde übernimmt, anpasst oder verwirft; es führt keine Freigaben, Versände oder Zahlungen aus.
  3. Für Schäden aus der ungeprüften Übernahme von KI-Ergebnissen oder Antworten des Assistenten haften wir nicht; Ziffer 13.1 bleibt vorbehalten. Für die regelbasierten Berechnungen (etwa Fristen, Rückbehalt, Rechnungsprüfung) gilt die Gewährleistung nach Ziffer 12.

Die KI-Anbieter und deren Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung und im AVV beschrieben; sie nutzen Kundendaten nicht für das Training ihrer Modelle.

7. Verfügbarkeit, Wartung, Support

  1. Wir streben eine Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalendermonat an (Zielwert, keine zugesicherte Eigenschaft). Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungen, Störungen ausserhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Internetverbindung des Kunden, grossflächige Ausfälle von Hostinganbietern) und höhere Gewalt.
  2. Geplante Wartungen führen wir nach Möglichkeit werktags zwischen 22 und 6 Uhr oder am Wochenende durch und kündigen sie mindestens 48 Stunden vorher in der Anwendung oder per E-Mail an. Dringende Sicherheitsupdates dürfen jederzeit erfolgen.
  3. Support leisten wir per E-Mail an hallo@sollaro.ch an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne Zürcher Feiertage) während der Bürozeiten. Wir bestätigen Anfragen in der Regel innert eines Werktags. Verbindliche Reaktions- und Verfügbarkeitszusagen gibt es nur in einem separaten SLA (Enterprise).

8. Datenschutz und Daten des Kunden

Für Personendaten in Projekten des Kunden sind wir Auftragsbearbeiter. Es gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), den wir mit jedem Kunden abschliessen, einschliesslich der Liste der Unterauftragsbearbeiter und der technischen und organisatorischen Massnahmen. Für unsere eigenen Bearbeitungen gilt die Datenschutzerklärung. Wir sichern die Daten nach dem Stand der Technik, schulden aber keine Datensicherung für den Kunden; dieser exportiert für sich wichtige Daten regelmässig.

9. Vergütung und Preisänderungen

  1. Preise verstehen sich in CHF zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern wir mehrwertsteuerpflichtig sind. Die Monatspreise gelten bei Jahreszahlung; Abonnemente werden dann jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Bei monatlicher Zahlung erhöht sich der Monatspreis um 10 %. Der Pilot wird bei Beginn in Rechnung gestellt. Zahlungsfrist 30 Tage.
  2. Bei Zahlungsverzug dürfen wir nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen den Zugang einschränken. Der Datenexport bleibt möglich.
  3. Wir dürfen die Preise auf den Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen, mit Ankündigung mindestens 3 Monate vorher. Erhöhungen sind auf die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK, Bundesamt für Statistik) seit der letzten Preisfestsetzung begrenzt. Vereinbarte Preisgarantien gehen vor.

10. Laufzeit und Kündigung

  1. Abonnemente laufen ein Jahr ab Freischaltung und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende der Laufzeit kündigt. Eine Kündigung per E-Mail genügt.
  2. Ein Wechsel in einen höheren Plan ist jederzeit möglich und wird anteilig verrechnet. Ein Wechsel in einen tieferen Plan gilt ab der nächsten Vertragsperiode.
  3. Beide Parteien können aus wichtigem Grund fristlos kündigen, namentlich bei schwerer Vertragsverletzung, die trotz Mahnung nicht innert 30 Tagen behoben wird, oder bei Konkurs. Bei Kündigung durch den Kunden aus einem von uns zu vertretenden wichtigen Grund erstatten wir vorausbezahlte Entgelte anteilig.

11. Datenexport und Löschung

  1. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragsdauer jederzeit exportieren: strukturierte Daten als JSON und Excel, Berichte und Anträge als PDF, hochgeladene Dokumente im Originalformat.
  2. Nach Vertragsende bleibt der Zugang 90 Tage im Lesemodus für den Export bestehen. Danach löschen wir die Daten des Kunden, einschliesslich Sicherungskopien innert weiterer 30 Tage, sofern nicht eine Archivierung vereinbart ist oder eine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Auf Wunsch bestätigen wir die Löschung schriftlich.
  3. Unterstützung bei Migrationen über den Standardexport hinaus erbringen wir nach Aufwand.

12. Gewährleistung

Wir erbringen die Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Mängel meldet der Kunde nachvollziehbar per E-Mail. Wir beheben reproduzierbare Mängel in angemessener Frist, nach unserer Wahl durch Korrektur oder Umgehungslösung. Erheblich beeinträchtigt ein Mangel die Nutzung länger als 10 Werktage, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Entgelts für diese Zeit verlangen. Weitere Gewährleistungsansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

13. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir rechtswidrig absichtlich oder grobfahrlässig verursachen (Art. 100 Abs. 1 OR), für Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen wie dem Produktehaftpflichtgesetz.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung pro Vertragsjahr auf das Entgelt begrenzt, das der Kunde in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat, im Pilot auf das Pilotentgelt.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und Datenverlust, soweit dieser durch einen zumutbaren Export hätte vermieden werden können. Für Hilfspersonen und Unterauftragsbearbeiter haften wir bei leichter Fahrlässigkeit im gleichen Umfang (Art. 101 Abs. 2 OR).
  4. Wir haften nicht für Entscheide des Kunden, die er gestützt auf ungeprüfte Ergebnisse trifft (Ziffer 6), und nicht für Störungen gemäss Ziffer 7.1, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.

14. Geheimhaltung

Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere Offerten, Preise, Vertragsinhalte und Projektdaten, und verwenden sie nur für diesen Vertrag. Die Pflicht gilt auch für Mitarbeitende und beigezogene Dritte und dauert nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Interesse besteht. Ausgenommen sind Informationen, die ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich verlangt wird. Eine Nennung als Referenzkunde erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.

15. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB ändern. Änderungen teilen wir mindestens 2 Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mit. Widerspricht der Kunde nicht vor dem Inkrafttreten, gelten sie als genehmigt; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Partei den Vertrag auf das Inkrafttreten kündigen. Für laufende Pilotvereinbarungen gelten die bei Abschluss gültigen AGB.

16. Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts (CISG).
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. Die Parteien ersetzen sie durch eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

Stand: 21.10.2026