pain.001.001.09 und QR-Rechnung: was Bauherren ab November 2026 beachten müssen
Ab 14. November 2026 gilt im Schweizer Zahlungsverkehr der Swiss Payment Standard 2026: Zahlungsdateien im Format pain.001.001.09 (ISO 20022 Version 2019) mit strukturierten Adressen. QR-Rechnungen dürfen seit 21. November 2025 nur noch strukturierte Adressen enthalten. Bauherren prüfen jetzt drei Dinge: ob ihre Software die neue Version schreibt, ob die Adressen der Unternehmer strukturiert erfasst sind, und welche Übergangsregeln ihre Bank anwendet.
Inhalt
Was sich ändert
SIX publiziert die Swiss Payment Standards. Die Ausgabe 2026 ist gültig ab 14. November 2026. Die Zürcher Kantonalbank formuliert es für ihre Kunden so: Ab diesem Datum sind im Schweizer Zahlungsverkehr nur noch strukturierte und vollständige Adressen sowie ISO 20022 Version 2019 zu verwenden, also pain.001 in Version 09 für Zahlungsaufträge und camt.05x in Version 08 für Kontoinformationen.
Die ältere Version 2009 (pain.001.001.03) ist laut SIX nicht für neue Implementationen geeignet. Ihre Unterstützung wurde für Kunden verlängert, die gleichzeitig auf strukturierte Adressen umstellen. Bei unstrukturierten Adressen muss das gewünschte Ausführungsdatum vor dem 14. November 2026 liegen.
| Datum | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| 21.11.2025 | Im Swiss QR Code der QR-Rechnung nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp S) | SIX, ZKB, UBS |
| 30.09.2026 | QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen (Typ K) können bei UBS nur bis zu diesem Datum bezahlt werden | UBS |
| 14.11.2026 | Swiss Payment Standards 2026 gültig; Version 2019 (pain.001.001.09, camt.05x V08) verpflichtend | SIX, ZKB |
| nach 14.11.2026 | ZKB führt die Version 2009 übergangsweise weiter | ZKB |
| Dezember 2026 | Neue Planung von Swift für das Enddatum unstrukturierter Adressen im internationalen Verkehr erwartet | ZKB, UBS |
Für Auslandzahlungen ist die Lage offener: Swift, der European Payments Council für SEPA-Zahlungen und einzelne Clearingsysteme haben das ursprünglich für November 2026 vorgesehene Enddatum für unstrukturierte Adressen verschoben. Eine aktualisierte Planung von Swift wird im Dezember 2026 erwartet. UBS empfiehlt trotzdem, die Migration fortzusetzen.
Strukturierte Adressen in der Praxis
Eine unstrukturierte Adresse besteht aus freien Adresszeilen. Eine strukturierte Adresse verwendet eigene Felder für Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Die ZKB verlangt für Zahlungsaufträge per Dateiübermittlung mindestens Name, Ort und Land in den dafür vorgesehenen Feldern und empfiehlt zusätzlich Strasse, Hausnummer und Postleitzahl. Für komplexe Adressen gibt es zusätzlich die hybride Adresse; empfohlen bleibt die strukturierte.
Für ein Bauprojekt heisst das: Die Kreditorenstammdaten jedes Unternehmers müssen in Feldern vorliegen. Wer Adressen heute als Textblock aus der Offerte kopiert, erzeugt Zahlungsdateien, die eine Bank zurückweisen oder verzögern kann. Betroffen sind auch Daueraufträge und Zahlungsvorlagen; im E-Banking der ZKB ist die strukturierte Adresse bei Neuerfassung und Änderung bereits Pflicht.
QR-Rechnung: QR-Referenz oder SCOR
Die QR-Rechnung trägt im Swiss QR Code alle Zahlungsdaten: IBAN oder QR-IBAN, Betrag, Währung, Adressen und eine Referenz. Für die Rechnungsprüfung sind drei Referenztypen zu unterscheiden.
- QRR (QR-Referenz): 27 Stellen, letzte Stelle Prüfziffer nach Modulo 10. Nur zulässig mit einer QR-IBAN, erkennbar an der Institutsidentifikation 30000 bis 31999.
- SCOR (Creditor Reference nach ISO 11649): beginnt mit RF, zusammen mit einer normalen IBAN.
- NON: keine Referenz, die Zuordnung läuft über die Mitteilung.
Diese Prüfungen sind Regeln, keine Ermessensfrage. Eine falsche Prüfziffer weist die Bank zurück. Für die Zuordnung zum Werkvertrag ist die Referenz wertvoll, weil sie pro Rechnung eindeutig ist und Doppelzahlungen sichtbar macht.
Unternehmer, deren Software noch QR-Rechnungen mit Adresstyp K erzeugt, schicken Rechnungen, die seit 21. November 2025 nicht mehr den Vorgaben entsprechen und bei UBS seit Oktober 2026 nicht mehr bezahlt werden können. Die Bauleitung sollte eine korrigierte Rechnung verlangen, bevor die Prüffrist läuft, und das im Prüfvermerk festhalten.
Wer im Bauprojekt was tut
Die Bauleitung führt Zahlungen nicht aus. Sie prüft und empfiehlt, der Bauherr gibt frei, die Buchhaltung oder Treuhand führt aus und bucht. Die Umstellung betrifft alle drei Rollen.
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Bauleitung | QR-Daten der Eingangsrechnung prüfen (Adresstyp, Referenz, IBAN gegen Vertrag), korrigierte Rechnungen verlangen, strukturierte Adresse im Unternehmerstamm pflegen |
| Bauherr | Bei der eigenen Bank Stichtag und Übergangsregel für Version 2009 klären, Freigabeprozess so legen, dass Zahlungsdateien nicht nachbearbeitet werden müssen |
| Buchhaltung, Treuhand | Software auf pain.001.001.09 und camt.054 Version 08 umstellen, Stammdaten migrieren, bei EBICS-Anbindung die Version mit der Bank klären |
| Unternehmer | QR-Rechnungen mit Adresstyp S erzeugen, Bankverbindung nur über einen bestätigten Kanal ändern |
Bei der ZKB unterstützt EBICS 3.0 sämtliche Formate. EBICS 2.5 bleibt bis auf Weiteres bestehen, kann aber nur noch für einzelne Dienste wie das Herunterladen von PDF-Dokumenten verwendet werden. Wer Zahlungsdateien per EBICS überträgt, sollte die Version vor dem Stichtag prüfen.
Der Rückweg ist ebenso wichtig: Die Bank meldet ausgeführte Zahlungen mit camt.054. Wer diese Meldung einliest, sieht pro Rechnung, ob und wann bezahlt wurde, und damit auch, ob ein Skonto tatsächlich realisiert ist. Ohne diese Rückmeldung bleibt der Status «bezahlt» eine Annahme, die jemand von Hand nachträgt.
Checkliste für Bauherren
- Bank fragen: Ab wann wird pain.001.001.03 abgelehnt, und gilt eine Übergangsfrist?
- Software fragen: Schreibt sie pain.001.001.09 mit strukturierten Adressen, und liest sie camt.054 Version 08?
- Kreditorenstamm prüfen: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land in eigenen Feldern.
- Daueraufträge und Zahlungsvorlagen auf strukturierte Adressen umstellen.
- Eingangsrechnungen mit Adresstyp K zurückweisen und neu verlangen.
- IBAN jeder Rechnung gegen den Vertrag prüfen; Änderungen nur nach Rückruf über eine bekannte Nummer.
Häufige Fragen
- Ab wann gilt pain.001.001.09 in der Schweiz?
- Die Swiss Payment Standards 2026 gelten ab 14. November 2026. Ab dann ist die ISO-20022-Version 2019 mit pain.001.001.09 verpflichtend. Einzelne Banken, etwa die ZKB, führen die Version 2009 übergangsweise weiter; massgebend ist die eigene Bank.
- Was ist eine strukturierte Adresse?
- Eine Adresse, deren Bestandteile in eigenen Feldern stehen: Name, Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Mindestens Name, Ort und Land sind nötig. Unstrukturierte Adressen bestehen aus freien Zeilen.
- Können wir eine QR-Rechnung mit Adresstyp K noch bezahlen?
- Seit 21. November 2025 sind im QR-Code nur noch strukturierte Adressen zugelassen. UBS nimmt QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nur bis 30. September 2026 zur Zahlung an. Am sichersten ist, eine korrigierte Rechnung zu verlangen.
Quellen
- SIX, ISO 20022 und Swiss Payment Standards
- ZKB, Neuer Zahlungsverkehr (ISO 20022 Version 2019, strukturierte Adressen)
- UBS, Structured addresses (ISO 20022)
- SIX, Implementation Guidelines QR-Rechnung v2.3
- ZKB, Merkblatt QR-Rechnung für Debitoren und Kreditoren
Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Gesetz, Norm und der einzelne Vertrag. Hinweise auf Fehler an hallo@sollaro.ch.
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