Rechnungsprüfung am Bau: die 15 Zeilen der Prüfkaskade
Eine Abschlagsrechnung wird am sichersten kumulativ geprüft: Leistungswert seit Vertragsbeginn, minus Rabatt und Abzüge, minus Rückbehalt nach Vertragsregel, minus alles bisher Anerkannte, plus MWST zum Satz des Leistungsdatums, minus Skonto nur innert Frist. Das sind 15 Zeilen. Wer sie in dieser Reihenfolge rechnet, findet doppelte Verrechnungen, vergessene Rückbehalte und verpasste Skonti.
Inhalt
Wann eine Rechnung fällig ist
Nach SIA 118 werden Abschlagszahlungen bei Einheitspreisverträgen nach Baufortschritt geleistet, bei Pauschalen nach Zahlungsplan. Die Fälligkeit tritt mit dem Eingang des Zahlungsbegehrens bei der Bauleitung ein (Art. 148 SIA 118). Der KBOB-Werkvertrag hält fest, dass der Bauherr fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen leistet. Beanstandete Teile einer Rechnung sind nicht fällig, der Rest ist fristgerecht zu zahlen. Eine teilweise fehlerhafte Rechnung ganz zu blockieren, ist deshalb falsch.
Mit dem Eingang laufen drei Uhren gleichzeitig: die Prüffrist der Bauleitung (Basel-Stadt verlangt zum Beispiel zehn Arbeitstage), die Zahlungsfrist und eine allfällige Skontofrist. Das Eingangsdatum gehört deshalb als Zeitstempel zur Rechnung, nicht das Datum, an dem jemand sie öffnet.
Kumulativ oder inkrementell
Inkrementell heisst: Die Rechnung weist nur die Leistung der Periode aus. Kumulativ heisst: Sie weist den gesamten Leistungsstand seit Vertragsbeginn aus, und davon wird alles bisher Anerkannte abgezogen. Beide Wege müssen dasselbe Ergebnis liefern. Kumulativ ist robuster, weil Rückbehalt und Rabatt jedes Mal auf den Gesamtstand gerechnet werden. Ein Fehler in einer Vorrechnung korrigiert sich in der nächsten von selbst, und ein Rückbehalt mit Minimum, wie er nach KBOB ab CHF 500’000 gilt, lässt sich inkrementell kaum richtig rechnen.
Die 15 Zeilen
| Nr. | Zeile | Herkunft |
|---|---|---|
| 1 | Leistungswert kumuliert | anerkanntes Ausmass, Leistungsstand oder Zahlungsplan |
| 2 | davon anerkannte Nachträge | nur genehmigte Nachträge |
| 3 | minus Rabatt | Werkvertrag |
| 4 | minus weitere Abzüge | Werkvertrag, nicht auf Teuerung |
| 5 | = Netto kumuliert | |
| 6 | minus Rückbehalt soll | Regel aus dem Vertrag mit Minimum und Maximum |
| 7 | minus Mängelrückhalt | gerügte, nicht behobene Mängel |
| 8 | minus Lastschriften | z. B. Schäden, die der Unternehmer verursacht hat |
| 9 | minus manuelle Korrekturen | nur mit schriftlichem Grund |
| 10 | minus bisher anerkannt | Summe Zeile 12 aller Vorrechnungen |
| 11 | minus Verrechnung Vorauszahlung | bis zur Höhe der Vorauszahlung |
| 12 | = Zahlbetrag netto dieser Rechnung | |
| 13 | plus MWST | Satz zum Leistungsdatum |
| 14 | minus Skonto | nur wenn vereinbart und Zahlung innert Frist |
| 15 | = Auszahlung | Betrag für die Zahlungsfreigabe |
Regie- und Teuerungsrechnungen laufen ohne Zeile 4. Für Teuerungsrechnungen schliesst die KBOB-Vorlage die weiteren Abzüge ausdrücklich aus (Ziff. 3.3) und nimmt sie vom Skonto aus (Ziff. 4.5). Regie verlangt visierte Rapporte; die Unterschrift der Bauleitung begründet nur eine natürliche Vermutung der Richtigkeit, keine Schuldanerkennung des Bauherrn (KBOB Ziff. 8).
Beispiel: vierte Abschlagsrechnung
Einheitspreisvertrag, Rabatt 3 Prozent, weitere Abzüge 0,8 Prozent, Rückbehalt nach KBOB-Vorlage, Skonto 2 Prozent bei Zahlung innert 20 Tagen, MWST 8,1 Prozent. Beträge in CHF, die Zahlen sind ein Beispiel.
| Nr. | Zeile | CHF |
|---|---|---|
| 1 | Leistungswert kumuliert (inkl. Zeile 2) | 640’000.00 |
| 2 | davon anerkannte Nachträge | 35’000.00 |
| 3 | Rabatt 3 % | −19’200.00 |
| 4 | Weitere Abzüge 0,8 % | −4’966.40 |
| 5 | Netto kumuliert | 615’833.60 |
| 6 | Rückbehalt: 5 % = 30’791.68, Minimum | −50’000.00 |
| 7 | Mängelrückhalt | 0.00 |
| 8 | Lastschrift Fassadenreinigung | −1’850.00 |
| 9 | Manuelle Korrekturen | 0.00 |
| 10 | Bisher anerkannt (Rechnungen 1 bis 3) | −410’000.00 |
| 11 | Vorauszahlung | 0.00 |
| 12 | Zahlbetrag netto | 153’983.60 |
| 13 | MWST 8,1 % | 12’472.65 |
| 14 | Skonto 2 %, Zahlung innert Frist | −3’329.10 |
| 15 | Auszahlung | 163’127.15 |
MWST nach Leistungsdatum
Massgebend ist der Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistung, nicht zum Rechnungsdatum. Der KBOB-Leitfaden Vertragsteuerung hält das für Preisänderungen ausdrücklich fest. Der Normalsatz beträgt 2026 8,1 Prozent. Am 29. November 2026 wird über eine Erhöhung auf 8,5 Prozent zur Finanzierung der 13. AHV-Rente abgestimmt, frühestens ab 2028. Eine Rechnung, die Leistungen über einen Satzwechsel hinweg abrechnet, braucht dann zwei Sätze. Der Satz gehört deshalb als Tabelle mit Gültigkeitsdatum in die Prüfung, nicht als fixer Wert. Die KBOB-Vorlage 2023 zeigt noch 7,7 Prozent und belegt, wie schnell eingetragene Sätze veralten.
Skontofrist und Freigabekette
Nach der KBOB-Vorlage beginnt die Skontofrist mit dem Eingang einer berechtigt und ordnungsgemäss gestellten Rechnung. Prüfung durch die Bauleitung, Plausibilisierung durch die Projektleitung, Freigabe durch den Bauherrn und Zahlung durch die Treuhand müssen in diese Frist passen. Wer Skonto im Preisspiegel als Vorteil gewertet hat, sollte die verbleibenden Tage bis zum Fristende auf jeder Rechnung sehen. Ob die Frist ab Eingang oder ab Freigabe läuft, gehört ausdrücklich in den Vertrag.
Formale Prüfung: QR-Referenz und IBAN
Vor der materiellen Prüfung steht die formale. Sie ist deterministisch und lässt sich vollständig automatisieren.
- QR-Referenz (QRR): 27 Stellen mit Prüfziffer nach Modulo 10, nur zusammen mit einer QR-IBAN (Institutsidentifikation 30000 bis 31999).
- Creditor Reference (SCOR) nach ISO 11649: nur mit normaler IBAN.
- IBAN der Rechnung gleich IBAN im Vertrag. Eine neue IBAN ist ein Alarm, kein Stammdatenupdate. Eine Änderung wird nur nach Rückruf beim Unternehmer über eine bekannte Nummer übernommen.
- Rechnungsnummer oder Referenz bereits erfasst: mögliche Doppelzahlung.
- MWST-Nummer im Format CHE-123.456.789 MWST und Satz passend zum Leistungszeitraum.
- Kumuliert anerkannt nicht über dem aktuellen Vertragswert inklusive genehmigter Nachträge.
Regie, Teuerung und Bauhandwerkerpfandrecht
Regierechnungen werden nach SIA 118 monatlich gestellt und sind mit der Zustellung fällig (Art. 55), Teuerungsrechnungen mit der Rechnungsstellung (Art. 66). Beide gehören in eigene Rechnungen, damit Abzüge und Skonto nicht falsch angewendet werden. Bei Generalunternehmern kommt ein Schweizer Sonderrisiko dazu: Ein Subunternehmer kann ein Bauhandwerkerpfandrecht verlangen, auch wenn der Bauherr den Generalunternehmer bezahlt hat. Die Eintragung muss innert vier Monaten nach Vollendung der Arbeiten erfolgen (Art. 839 Abs. 2 ZGB). Zahlungen nach Baufortschritt statt nach Terminplan und ein Nachweis der Zahlungen an Subunternehmer begrenzen das Risiko einer Doppelzahlung.
Häufige Fragen
- Innert welcher Frist muss eine Akontorechnung bezahlt werden?
- Nach KBOB-Werkvertrag innert 30 Tagen ab Fälligkeit. Fällig wird die Rechnung nach Art. 148 SIA 118 mit dem Eingang bei der Bauleitung. Beanstandete Teile sind nicht fällig, der Rest ist fristgerecht zu zahlen.
- Gilt Skonto auch auf Teuerungsrechnungen?
- Nach der KBOB-Vorlage nicht. Ziff. 4.5 nimmt Rechnungen der Preisänderungen vom Skonto aus, und die weiteren Abzüge gelten nach Ziff. 3.3 nicht für Teuerungsabrechnungen.
- Welcher MWST-Satz gilt, wenn er während des Baus ändert?
- Der Satz zum Zeitpunkt der Leistung. Leistungen vor und nach einem Satzwechsel werden auf derselben Rechnung mit unterschiedlichen Sätzen abgerechnet.
Quellen
- KBOB-Dokument Nr. 34 Werkvertrag, Version 2023 (3.0)
- law.ch, Rechnungsstellung nach SIA-Norm 118
- KBOB, Leitfaden Vertragsteuerung V3.0 (2022)
- BSV, Abstimmung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente
- ZKB, Merkblatt QR-Rechnung für Debitoren und Kreditoren
- Kanton Basel-Stadt, Pflichtenheft örtliche Bauleitung (2016)
- BBL, Anweisungen für beauftragte Bauleitungen
- law.ch, Vermeidung einer Doppel- oder Mehrfachzahlung (Bauhandwerkerpfandrecht)
- Handelsgericht Zürich, HE250017 (Bauhandwerkerpfandrecht)
Dieser Artikel ist eine fachliche Orientierung, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Gesetz, Norm und der einzelne Vertrag. Hinweise auf Fehler an hallo@sollaro.ch.
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